Informationen EMA
Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt Arnsdorf
Bahnhofstraße 15
01477 Arnsdorf
Tel.: 035200 25220
mail: ema@gemeinde-arnsdorf.de
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Beantragung von Ausweisdokumenten:
Kosten: vor dem 24. Lebensjahr 27,60 EUR | ab dem 24. Lebensjahr 46,00 EUR
Bearbeitungszeit: ca. 3 Wochen
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre | ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
benötigte Dokumente
- alter Personalausweis bzw. Reisepass
- Geburts- oder Eheurkunde ( Stammbuch)
- Kinder unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung der Eltern bei Erstantrag (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)
- digitales Lichtbild (bei einem Drogeriemarkt oder professionellen Fotografen - QR-Code) oder Direktaufnahme im Einwohnrmeldeamt der Gemeindeverwaltung Arnsdorf
Reisepass
Kosten: vor dem 24. Lebensjahr 37,50 EUR | ab dem 24. Lebensjahr 70,00 EUR Express: 101,00 EUR
Bearbeitungszeit: ca. 6 Wochen, Express 4 Werktage
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre | ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
benötigte Dokumente
- alter Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburts- oder Eheurkunde ( Stammbuch)
- Kinder unter 18 Jahren: Geburtsurkunde und Zustimmungserklärung der Eltern bei Ausstellung für Minderjährige (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)
- digitales Lichtbild (bei einem Drogeriemarkt oder professionellen Fotografen - QR-Code) oder Direktaufnahme im Einwohnrmeldeamt der Gemeindeverwaltung Arnsdorf
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Digitale Lichtbilder können Einwohnermeldeamt der Gemeinde Arnsdorf aufgenommen werden
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Im Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung Arnsdorf können Sie Ihre Digitalen Lichtbilder für Reisepässe und Personalaus-weise direkt vor Ort anfertigen lassen.
Die Gebühr für das Foto beträgt 6,00 € zuzüglich der regulären Gebühren für den Personalausweis oder Reisepass.
Die Bundesdruckerei-Berlin empfiehlt, Passfotos fur Kinder im Alter von 1 bis 5 Jahren weiterhin bei einem Drogeriemarkt oder professionellen Fotografen anfertigen zu lassen.
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Wohnungsangelegenheiten
Wohnungsanmeldung/-ummeldung
Die Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung zu erfolgen.
Neugeborene, die in Deutschland geboren werden, brauchen durch die Eltern nicht angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt direkt durch das Standesamt.
Zur Anmeldung müssen alle gültigen Ausweisdokumente mitgebracht werden. Bei Bezug einer Mietwohnung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen.
Wohnungsabmeldung
Die Pflicht zur Abmeldung einer Wohnung besteht nicht. Ausnahme bildet der Wegzug ins Ausland, hierbei ist eine Abmeldung erforderlich.
Meldebescheinigung
Die erweiterte Meldebescheinigung wird u.a. für die Anmeldung einer Eheschließung zur Vorlage im Standesamt benötigt. Zur Ausstellung einer Meldebescheinigung wird ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass benötigt.
Kosten: 12,00 Euro je Bescheinigung
Auskunftssperre
Auf Antrag des Bürgers wird im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen. Die Gültigkeit endet mit Ablauf des zweiten, auf die Antragstellung, folgendem Kalenderjahr.
Eine Auskunftssperre wird nur eingetragen, wenn ein berechtigtes Interesse (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) glaubhaft erklärt wird und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat. Es besteht kein genereller Rechtsanspruch. Die Sperre gilt nur für die Meldebehörde, bei der sie beantragt wurde.
Beglaubigungen
Es wird eine amtliche Bescheinigung der Übereinstimmung von Abschriften und anderen Vervielfältigungen mit dem Original vorgenommen.
Kosten: mind. 5,00 Euro
Führungszeugnis
Die Bearbeitungsfrist beim Bundesamt für Justiz beträgt in der Regel 2 Wochen.
Hierbei muss zwischen einem erweiterten und einem einfachen Führungszeugnis unterschieden werden:
Für das erweiterte ist das Anforderungsschreiben des Auftraggebers erforderlich.
Ist die Übermittlung an eine Behörde gefordert ( Belegart O- Zur Vorlage bei einer Behörde), so sind die Empfängeranschrift und der Verwendungszweck anzugeben. Das Führungszeugnis muss persönlich/ mit Vollmacht oder postalisch mit Ausweiskopie beantragt werden. Eine Beantragung per E-Mail ist unzulässig.
Kosten: 13,00 Euro